Rundum-Neuigkeiten Immobilienmarkt 10.07.2026





Moin aus Hamburg-Blankenese,
 
hier kommt Ihr Morning Briefing mit den relevantesten Immobiliennews für den 10.07.2026

Ein neuer Tag – neue Chancen im Immobilienmarkt

Ich wünsche Ihnen einen guten Tag!

Mit besten Grüßen
Ihre
Frauke Frenz
 
 
 
Eilantrag abgelehnt: Bundestag kann über Heizungsreform abstimmen
 
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zur neuen Heizungsreform abgewiesen. Damit kann der Bundestag noch vor der Sommerpause abschließend über das umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz beraten.
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Mietwucher-App sorgt für 10.000 Verfahren
 
Ein Meldeportal gegen überhöhte Wohnungsmieten verzeichnet rund 300.000 Meldungen in 1,5 Jahren. In knapp zwei Drittel der Fälle lag die geprüfte Miete über dem zulässigen Niveau, allerdings führte dies nur in rund 10.000 Fällen zu Verfahren. Die Interpretation dieser Zahlen fällt daher höchst unterschiedlich aus.
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Finanzierungsaffäre: Volksbank Köln Bonn gerät wegen Bordellimmobilie unter Druck
 
Die fragwürdige Finanzierung einer bekannten Kölner Rotlicht-Immobilie belastet die Volksbank Köln Bonn. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Umfeld einer Schleuser-Affäre fördern schwerwiegende Fragen zu den Kontroll- und Entscheidungsprozessen der genossenschaftlichen Bankengruppe zu Tage.
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Anstieg bei Zwangsversteigerungen
 
Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien in Deutschland verzeichnet einen beschleunigten Zuwachs. Im ersten Halbjahr kamen mehr Immobilien mit einem höheren Wert unter den Hammer als in den Jahren zuvor.
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Mehr Mieterschutz: Neues Gesetz sorgt für Debatte
 
Die Bundesregierung plant deutliche Verschärfungen im sozialen Mietrecht, die insbesondere das möblierte Wohnen und Indexmietverträge betreffen. Der Bundestag befasste sich in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf, der unterschiedliche Reaktionen hervorruft. 
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BGH-Urteil: Klimaanlagen können trotz Genehmigung verboten werden
 
Sommerliche Hitzerekorde lassen die Nachfrage nach Klimaanlagen steigen. Doch die Außengeräte von Split-Anlagen verursachen oft störenden Lärm, der zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Selbst wenn der Einbau einer Anlage genehmigt wurde, schützt dies Eigentümer nicht vor einem nachträglichen Abbau, sofern die Geräte zu laut sind.
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  12. Februar 2021
  Kategorie: Uncategorized